Der Bärndütsch-Verein ist ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB und ein Zweigverein des Vereins Schweizerdeutsch.
Sitz ist Bern.
Der Verein hat den Zweck, die Kenntnis, die Pflege, das Ansehen und den Gebrauch des Berndeutschen und der benachbarten Mundarten zu fördern sowie ein zeitgemässes Mundartverständnis im Rahmen der Diglossiesituation zu stärken.
Er stellt sich namentlich die folgenden Aufgaben:
Mitglieder des Vereins sind:
Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder des Vereins Schweizerdeutsch.
In Anerkennung besonderer Verdienste um den Verein kann der Verein Ehrenmitglieder ernennen.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Hauptversammlung. Über Aufnahme und Ausschluss von Einzelmitgliedern, Ehepaaren und Kollektivmitgliedern entscheidet der Vorstand; gegen seine Entscheide kann innerhalb von 30 Tagen an die Hauptversammlung rekurriert werden.
Die Organe des Vereins sind:
Die Hauptversammlung der Mitglieder des Vereins ist das oberste Organ des Vereins.
Sie hat namentlich folgende Aufgaben:
Sie wird ordentlicherweise einmal jährlich vom Vorstand einberufen, ausserordentlicherweise, wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst; vorbehalten bleiben die Art. 8 und 9. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen die Präsidentin oder der Präsident (*) mit Stichentscheid, bei Wahlen das Los.
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten 8 (*) und vier weiteren Mitgliedern.
Er hat namentlich folgende Aufgaben:
Die Ausgaben des Vereins werden bestritten aus:
Für die finanziellen Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Anträge auf Änderung der Statuten sind an den Vorstand zu richten. Sie werden von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
Die Auflösung des Vereins wird von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
Die Liquidation vollzieht der Vorstand. Gewinn und Kapital gehen an den Verein Schweizerdeutsch oder eine andere wegen Gemeinnützigkeit oder eines öffentlichen Zweckes steuerbefreite juristische Person mit Sitz in der Schweiz (*).
Diese Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 23. Mai 1991 in Kraft.
Bern, 23. Mai 1991
Der Präsident
Dr. Werner Marti
Der Sekretär
Peter Wagner
(*) Fassung gemäss Beschluss der ord. Hauptversammlung vom 27. Januar 1998